Rechtliches
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Batterieentsorgung
Der nachfolgende Hinweis betrifft die Endnutzer, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen:
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Jeder Verwender ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Altbatterien können an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgegeben werden.
Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem eigenen Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien vorgenannter Art können daher entweder ausreichend frankiert an uns zurückgesendet oder direkt in unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgegeben werden:
Primeo Management AG
c/o SwissCommerce Management GmbH
Chasseralstrasse 3
CH-4900 Langenthal
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Bei Batterien, die mehr als 0.0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0.002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0.004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.